Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Da braucht jemand Nachhilfe in Rechtsgrundlagen | 46 Beiträge |
Autor | Rene8 S.8, Bouderath / NRW | 718359 |
Datum | 18.03.2012 12:29 MSG-Nr: [ 718359 ] | 12315 x gelesen |
Tja, das ist ein schwieriges Thema und meiner Auffassung nach wird da die Feuerwehr als uch Presse etc. vom Gesetzgeber alleine gelassen.
Ob bei dem geschilderten Fall ein berechtigtes öffentliches Interesse vorliegt möchte ich nicht beurteilen - da hat jeder so seine Auffassung von - ich für meinen Teil denke "Es ging keine Gefahr für andere von meinem brennenden Keller aus, wen interessierts?" Das Gefahr für die Feuerwehrleute bestand ist gegeben - ist aber deren Job oder Hobby. Dies kann man auf andere Art und Weise deutlich machen. Somit denke ich eher an die Privatsphäre und fände es auch nicht toll wenn da jemand ungefragt meinen Keller ablichtet.
Über Verhütung von Bränden, Berichte über Brandfolgen etc. wird an einschlägigen Stellen genug berichtet, dazu bedarf es nicht der Ablichtung meines Kellers! Da würde ich dann auch mal das Gespräch mit der Presse suchen.
Als Einsatzleiter würde ich zunächst zu sehen, dass der Einsatz ordnungsgemäß beendet wird. An Informationen gebe ich das weiter was ich weiter geben kann und darf. Fotos zu Dokumentationszwecken fertige ich selbst als Einsatzleiter an oder eine entsprechend beauftragte Person - und das ausschließlich für diesen Zweck! Eine Veröffentlichung erfolgt auf keinen Fall! Wer darüber hinaus dort Fotos macht - das ist mir relativ egal solange keine Gefährdung für diese Person durch ein Brandgeschehen vorliegt. Da kann ich lediglich den Hinweis geben, das eine entsprechende Gefahr bestanden hat und das alles weitere auf eigene Gefahr erfolgt - nötigenfalls mit entsprechenden Zeugen!
Somit sollte der Gesetzgeber mal genau definieren, was öffentliches Interesse ist und wann dies zutrifft oder auch nicht - schon gibts keine oder weniger Probleme.
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| 03.03.2012 17:01 |
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Chri7sti7an 7F., Wernau |
| 18.03.2012 12:29 |
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Rene7 S.7, Bouderath | |