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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge - zivile Erweiterung? | 211 Beiträge | ||
Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / Nds | 716011 | ||
Datum | 28.02.2012 12:41 MSG-Nr: [ 716011 ] | 134338 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven K. Wir haben 2012 und nicht mehr 1999. Und bis vor einigen Monaten hatten wir eine andere Gesetzgebung, was die Fahrerlaubnisverordnung betrifft. Auf der anderen Seite haben wir auf den Einsatzfahrten ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko (siehe Unterlagen von Prof. Müller etc.) und jetzt reicht ausgerechnet für diese Fahrer eine geringere FahrERSTausbildung? Was machen wir denn mit den Kameraden die bis 1999 die alte Klasse 3 erworben haben und jetzt immer noch Einsatzfahrzeuge fahren, und das sind grade in NDS noch sehr viele. Rein theoretisch scheiden die Letzten mit diesem Führerschein erst 2042 aus dem aktiven Dienst aus. Bis dahin fahren sie mit einer Null Ausbildung auf Einsatzfahrzeugen. Wenn ich dann sehe, dass die Kandidaten für den Feuerwehrführerschein z.B. an einer praktischen Tagesschulung an der FTZ teilnehmen, muß ich doch feststellen dass diese Kameraden mehr Ausbildung erhalten wie die mit der alten Klasse 3. Wenn wir den Feuerwehrführerschein jetzt also als nicht vertretbares Risiko betrachten, müssten wir doch auch allen Klasse 3 Fahrern die Erlaubnis zum Führen der Einsatzfahrzeuge entziehen. Ich wäre mal gespannt auf die Reaktion im Forum wenn der Feuerwehrführerschein auf einmal auch privat genutzt werden könnte, ob sie dann auch noch alle dagegen wettern würden ????? Gruß Lüke | ||||
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