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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Haus- & Hofrecht im Einsatzfall | 15 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 711956 | ||
Datum | 24.01.2012 20:17 MSG-Nr: [ 711956 ] | 3538 x gelesen | ||
Mahlzeit, Geschrieben von Dennis E. M.W. darf bei uns in NRW der EL zur Erkundung Grundstücke betreten, wie das mit Wohnungen ist weiß ich jetzt gerade nicht auswendig Für die Erkundung gelten die gleichen Betretungsrechte wie für die Gefahrenabwehr. Ob es eine Wohnung ist oder nicht spielt nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung eine Rolle. Der Einsatzleiter muss auch nicht persönlich erkunden. (und der angehende Truppmann lernt genau das im Modul 1). Gruß, Henning | ||||
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