| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Beschaffung eines HLF 10 | 46 Beiträge |
| Autor | Andr8eas8 H.8, Prümzurlay / Trier / Rheinland-Pfalz | 711090 |
| Datum | 18.01.2012 13:23 MSG-Nr: [ 711090 ] | 9225 x gelesen |
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Geschrieben von Johannes K.Zum Verständnis, bekommt ihr in RLP die 200000 als Festzuschuss ausgezahlt oder welche Nebenbedingungen spielen dort mit rein? Hier in Th gibt es einen Festzuschuss je Fahrzeug von X Euro, sofern dieser Betrag maximal 50% der Gesamtkosten beträgt. Die Gemeinde muss also immer 50%+X des Gesamtpreises selber aufbringen.
In RLP werden in der Regel ca. 35% vom Land getragen, wobei die Gesamkosten zur Ermittlung der 35% als "Zuwendungsfähige Kosten" gedeckelt sind. Im Falle eines HLF 10/10 werden also nicht ca. 35% vom Beschaffungspreis gefördert sondern ca. 35% von 200.000 Euro, da für ein HLF 10/10 ein Betrag von 200.000 Euro als Zuwendungsfähige Kosten angesetzt sind.
Insgesamt seid mit eurer Föderung von 50% der Gesamtkosten im Vergleich zu RLP alsowirklichsehr gut bedient.
Schönen Gruß
Andreas
"In der Informatik geht es genauso wenig um Computer wie in der Astronomie um Teleskope." -Edsger Wybe Dijkstra
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