| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Beschaffung eines HLF 10 | 46 Beiträge |
| Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 710871 |
| Datum | 17.01.2012 19:30 MSG-Nr: [ 710871 ] | 9973 x gelesen |
Geschrieben von Daniel C.Im Zeitalter leerer Kassen ist aber das was Vorgabe ist leider auch gleichzeitg die Obergrenze...
Ist hier die Gesetzesgrundlage in den einzelnen Bundesländern so unterschiedlich? Bisher bin ich von ausgegangen, dass überall (immerhin in 3 BL reingeschnuppert) die Gemeinden für den Brandschutz grundsätzlich ersteinmal selbst verantwortlich sind. Wenn dann eine übergeordnete Instanz, sei dies nun der Landkreis oder das Land selber, die Beschaffung neuer Technik unterstützt, kann ich mich als Gemeinde über dieses Zubrot freuen. Aber wie gesagt, das ist ein Zubrot.
Die Diskussionen mit den Futterneidern umgeht man am besten, indem schon vorher feststeht, was jedem zusteht. Hier kommt der Brandschutzbedarfsplan ins Boot. Wenn ich sauber begründe, weshalb ich "mehr" brauche, nehme ich Leuten den Wind aus den Segeln, die lediglich mehr wollen.
Zum Verständnis, bekommt ihr in RLP die 200000 als Festzuschuss ausgezahlt oder welche Nebenbedingungen spielen dort mit rein? Hier in Th gibt es einen Festzuschuss je Fahrzeug von X Euro, sofern dieser Betrag maximal 50% der Gesamtkosten beträgt. Die Gemeinde muss also immer 50%+X des Gesamtpreises selber aufbringen.
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