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Thema | Wenn zwei Polizeiautos über die Kreuzung wollen | 41 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 709739 | ||
Datum | 10.01.2012 16:17 MSG-Nr: [ 709739 ] | 8491 x gelesen | ||
Geschrieben von Carsten S. Aufgrund der Postings der anderen Nutzer scheint es wohl zu sein, dass dies eine Situation ist, zu der sich noch kein Jurist o.ä. was seitenfüllendes hat einfallen lassen Also die für mich "sinnvollste" Lösung wäre die von Linus: Geschrieben von Linus D. Ich vermisse in Deutschland tatsächlich eine ordentliche Regelung für solche Fälle. Mein Vorschlag: Es gilt die gleiche Vorfahrtsregelung wie ohne §§ 35 & 38. Bei einer Begegnung zweier Fahrzeuge, die Sonder- und Wegerechte beanspruchen, kann es eigentlich keine andere Lösung geben. Zwar sind beide von "den Regelungen der StVO ausgenommen", aber ja beide in gleichem Maße. Und somit dürfte da dann auch wieder rechts vor links gelten, wenn durch entsprechende Verkehrszeichen nichts anderes vorgeben. Wäre auch irgendwie widersinnig, wenn ein Einsatzfahrzeug, das an der Ampel rot hat, Vorrang vor einem aus einer anderen Richtung kommenden Einsatzfahrzeug bekommt, das grün hat...?! Natürlich kann man auch die Rangfolge ("wer ist wichtiger": Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei) irgendwo dran festmachen, doch welchen Nutzen hat das?! Wenn sich Einsatzfahrzeuge unterschiedlicher BOS an einer Kreuzung treffen und der eine den anderen vor läßt, wie viel später wird der Wartende denn dann an der Einsatzstelle eintreffen, 10sek, 20sek?! Ich glaube also nicht, daß wir da über eine Rangfolge diskutieren müssen... Es gab doch mal einen Unfall in Erlangen (Feuerwehr contra Polizei), ist daraus kein zielführendes Urteil bekannt?! Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
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