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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Türöffnungswerkezug unter Verschluss | 8 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Taunusstein / Hessen | 707697 | ||
Datum | 25.12.2011 14:17 MSG-Nr: [ 707697 ] | 5950 x gelesen | ||
Hallo Zusammen, mit diesem thread möchte ich keine Diskussion auslösen, ob etwas Sinn macht oder nicht. Nun zu meiner Frage: Gibt es ein Gesetz (Verodnung/ Erlass) in dem geregelt ist, dass das Türöffnungswerkzeug unter Verschluss zu sein hat (extra Schließfach im Fahrzeug). Wenn es so eine gesetzliche Grunslage gibt, würde es mich interessieren, wo ich es nachlesen kann. Weihnachtliche Grüße Sebastian | ||||
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