Hallo Forum,
wir haben uns mal mit dem Thema Schüler-AG im Rahmen der Ganztagsbetreuung der Schulen auseinandergesetzt. Unter anderem schließen die Betreuungskräfte ja einen Kooperationsvertrag. Dort steht unter anderem aufgeführt:
Für die Einhaltung der Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der jeweils geltenden Fassung ist
der Kooperationspartner verantwortlich (§§ 35, 43 IfSG, BGBl. 2000, S. 1045 ff.).
Näheres dazu, gibt es dazu in dieser Publikation des Landes Hessen (PDF ab Seite 11). Es handelt sich offensichtlich um eine Belehrung, bei der die Bediensteten oder Betreuer bei Verdachtsfällen sensibilisiert werden sollen. Aber muss man vorab ein Untersuchung durchführen lassen, um zum Beispiel die dort aufgeführten Krankheiten auszuschließen. Denn nicht jede verläuft ja beim Erwachsenen oder beim Menschen gleich schlimm.
Keine Sorge, parallel laufen noch weitere Kontakte in Richtung Schulleitung und Gesundheitsamt. Ich wollte jedoch auch mal hier nachfragen. Und schon einmal Danke für die Hilfe.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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