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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sozialauswahl und Freiwillige Feuerwehr - ein interessantes Urteil | 23 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 706037 | ||
Datum | 10.12.2011 17:30 MSG-Nr: [ 706037 ] | 11225 x gelesen | ||
hallo, gerade bin ich über ein interessantes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes gestolpert: 1. Bei einer betriebsbedingten Kündigung braucht der Arbeitgeber bestimmte Arbeitnehmer nicht mit in die Sozialauswahl einzubeziehen, wenn berechtigte betriebliche Interessen dem entgegenstehen. vollständiger Artikel könnte da die Gemeinde jetzt nicht im "umgekehrten" Fall, also bei Neueinstellungen auch mit dieserm Argument Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr bevorzugen? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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