Hallo in die Runde,
in diesem Forum ist schon viel diskutiert worden zum Thema Arbeitszeit etc. Hier möchte ich keine neue Diskussion lostreten. Es würde mich viel mehr interessieren, wie die jeweiligen Dienststellen mit dem Urteil des BVG vom 29.09.2011 nun umgehen. In der täglichen Praxis habe ich verschiedenste Kommentare dazu gehört. Diese begannen von"ja, nun werden wir die entsprechenden Ausgleiche zahlen" bis hin zur Variante "Wir warten ersteinmal auf die schriftliche Urteilsbegründung ab, werden diese dann lesen, dann werden wir noch abwarten, was der Landkreistag NRW uns als Handlungsempfehlung dazu beschreibt". Leider ist das Urteil nebst Begründung immer noch nicht öffentlich, aber vielleicht kann ja hier mal der eine oder andere beschreiben, welche Varianten jeweils zur Anwendung kommen. Ich meine damit von Freizeitausgleich, Vergütung bis hin zur Variante es gibt nix. Es handelt sich hierbei auch um eine sehr emotionale Sache. Ich würde mich daher freuen, wenn es doch etwas sachlich bleibt. Viele Grüße
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