Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | OPTA Regelung in NRW | 89 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 703549 |
Datum | 22.11.2011 14:34 MSG-Nr: [ 703549 ] | 25695 x gelesen |
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Einsatzleitrechner
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
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Löschgruppenfahrzeug
Technische Hilfeleistung
Löschgruppenfahrzeug
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Löschgruppenfahrzeug
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Geschrieben von Axel U.z.B. Florian Duisburg 14-43-1 weiß ich das es sich um ein HLF handelt. Wo es herkommt ist doch fast egal. Es wird per Fremdanmeldung in den ELR übernommen und kann ganz normal mit geführt werden.
1. Das glaubst Du nur... 43 heißt nämlich
- in NRW HLF 20/16 (oder künftig HLF 20)... (dito in Bremen, Mecklenburg-VP, Sachsen-Anhalt,
- in Bayern wäre das ein LF 8(/6) ohne THL
- in Hessen ein LF 10/6
- im Saarland ein LF 16/12 oder LF 20(/16)
- in RLP ein LF 20(/16)
2. die Fremdanmeldung klappt nur dann, wenn das FMS sauber funktioniert, das geht aber mit den Umsetzungen in den Kreisen bisher ganz offensichtlich nicht, weil "Klingelbiel" damit überfordert ist...
3. Florian Duisburg 14-HLF20-1 versteht dagegen zumindest am Funk jeder.... (egal ob in Bayern oder Schleswig-Holstein)
Genau deshalb gabs ja im ursprünglichen Entscheidungsgremium nach meinen Kenntnissen den Grundsatzbeschluß das genau so zu machen. Komisch eben, dass davon irgendwie so wenig übrig blieb.
4. Ob künftig irgendein Rechner mit den zig Opta-Varianten die entstehen werden, überhaupt noch was ausserhalb der eigenen Fw anfangen kann, wage ich nach der bisherigen Entwicklung stark zu bezweifeln!
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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