Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | '894 Euro, weil der Rauchmelder piepte' | 66 Beiträge |
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 702441 |
Datum | 13.11.2011 23:20 MSG-Nr: [ 702441 ] | 25600 x gelesen |
Geschrieben von Manuel S.Ja, die schöne, einfache Forumswelt :-)
Forumswelt wohl weniger, eher die einfache Welt eines einzelnen Herrn, der sich seine Welt so erdenkt, wie sie ihm gefällt.
In besagtem Fall kann man schön phantasieren, wenn man nicht selbst am Disponententisch sitzt, an dem jedes Wort und jede Handlung dokumentiert wird.
Jeder Disponent kennt die Situation, wo man hofft, dass die eigene Einschätzung mit der Realität übereinstimmt und man nicht am Ende Post vom Staatsanwalt bekommt.
Ein piepsender Rauchmelder läßt wenig Ermessensspielraum bezüglich der erforderlichen Maßnahmen. Was da gepiepst hat, und warum, läßt sich am Telefon sicherlich nicht mit der erforderlichen Sicherheit klären, und deshalb wird jemand geschickt, der da nachguckt. Und da die wenigsten AAOs das Stichwort "vermutlich nix, aber ich trau mich nicht, niemanden zu schicken" kennen, wird man wohl für einen Zimmerbrand alarmieren...
Zum Thema Geruch im Treppenhaus als Entscheidungskriterium: Durch dicht schließende Wohnungstüren läßt sich nicht nur wochenlang Verwesungsgeruch zurück halten, auch Brandgeruch dringt da u.U.nicht durch...Was also hilft es, wenn es nicht verbrannt riecht, wenn der Melder piepst...
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
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| 12.11.2011 20:50 |
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Kay 7S., Seester |
| 12.11.2011 21:02 |
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., Nürnberg | |