Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | '894 Euro, weil der Rauchmelder piepte' | 66 Beiträge |
Autor | Heik8o E8., Helgoland / S-H | 702272 |
Datum | 13.11.2011 12:29 MSG-Nr: [ 702272 ] | 26122 x gelesen |
Moin Moin,
ist denn ein Rauchmelder eine Brandmeldeanlage?
Eine Brandmeldeanlage ist doch eine durch eine Behörde geforderte Anlage in Gebäuden, von denen eine erhöte Brandgefahr ausgeht etc. Sie wird doch meistens in der Baugenehmigung gefordert.
Wenn ich das Brandschutzgesetz Schleswig Holstein richtig lese, darf eine Brandmeldeanlage nicht fehlerhaft auslösen, und muß regelmäßig gewartet und gepflegt werden. Wenn sie es aber doch tut und Fehlerhaft auslöst, ist es ein Kostenpflichtiger Einsatz. Davon gaben wir hier bis zu 20 Stück im Jahr. Der Einsatz kostet nach der Gebührenordnung der Gemeinde 500,00 . Der Betreiber wird sich nach erhalt sicherlich um eine Ordnungsgemäße Wartung kümmern, um erneute Gebühren zu vermeiden.
Für einen Fehlerhaften Rauchmelder wird bei uns keine Gebühr erhoben, weil es sich eben nicht um eine Brandmeldeanlage handelt.
Und es gibt ja auch denn Begriff der Anscheins gefahr, wenn also der Nachbar wie im Beschriebenen Fall ein Piepsen hört, und darauf hin die Feuerwehr anruft, ist es nicht anderes als wenn mann Feuerschein, produziert duche eine DVD mit Kaminfeuer im Fernseher zu sehen ist. Auch hier handelt doch der Bürger richtig, in dem er den Anschein hat, es handelt sich um ein Schadensfeuer.
Ich jedenfalls ahbe noch nicht mit bekommen, das durch Flammen, die auf einem fernseher zu erahnen sind ( geschlossene Gardienen) ein Gebührenbescheid ins Haus kam weil die Feuerwehr gekommen ist.
Schönen Tag
Heiko
Es wurde alles gesagt, nur nicht von jedem
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 12.11.2011 20:50 |
|
Kay 7S., Seester |
| 12.11.2011 21:02 |
|
., Nürnberg | |