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Feuerwehr-Verordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVorgaben zur Personalsollstärke einer FF in RLP9 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP700149
Datum25.10.2011 20:24      MSG-Nr: [ 700149 ]6750 x gelesen

Nachdem die aktuelle Rechtslage (LBKG, FwVO) in RLP zu Personalstärken mal gerade gar nichts sagt, frage ich mich, ob es in früheren Versionen entsprechende Vorgaben gab.

Aus einer Wehr ist mir bekannt, dass man in den 80ern die "gerätebezogene Mannschaftsstärke + 20%" als personelle Mindestgröße einer örtlichen Einheit angenommen hat. Ob das allerdings eine örtliche Festlegung war, oder übergeordnetem Recht entsprach, weiß ich nicht. Zumindest taucht der Begriff der "gerätebezogenen Mannschaftsstärke" in der aktuellen FwVO auf.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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 25.10.2011 20:24 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 25.10.2011 20:29 Ralf7 R.7, Kirchen
 25.10.2011 20:46 Andr7eas7 T.7, Sinzig
 25.10.2011 20:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 25.10.2011 20:53 ., Schweich
 25.10.2011 21:13 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 25.10.2011 21:20 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 25.10.2011 21:26 Ralf7 R.7, Kirchen
 25.10.2011 22:23 Mich7ael7 L.7, Dausenau

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