Nachdem die aktuelle Rechtslage (LBKG, FwVO) in RLP zu Personalstärken mal gerade gar nichts sagt, frage ich mich, ob es in früheren Versionen entsprechende Vorgaben gab.
Aus einer Wehr ist mir bekannt, dass man in den 80ern die "gerätebezogene Mannschaftsstärke + 20%" als personelle Mindestgröße einer örtlichen Einheit angenommen hat. Ob das allerdings eine örtliche Festlegung war, oder übergeordnetem Recht entsprach, weiß ich nicht. Zumindest taucht der Begriff der "gerätebezogenen Mannschaftsstärke" in der aktuellen FwVO auf.
Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)
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