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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Jährliche Pflichtveranstaltungen | 5 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 699955 | ||
Datum | 23.10.2011 21:29 MSG-Nr: [ 699955 ] | 5296 x gelesen | ||
Für die Erstellung eines neuen Dienstplanes möchte ich aufstellen was zunächst an Bedarf an "Pflichtveranstaltungen" für einen durchschnittleichen FA aus verschiedenen gesetzlichen Vorgaben bestehen. Basierend darauf kann man dann abhängig von der Anzahl der Mitgleider festlagen wi viele Dienste man für die jeweilige Veranstaltung überhaupt einplanen muss, damit jeder einmal im Jahr die Möglichkeit hat, daran teilzunehmen. Beispiele: - Unterweisung §§ 35/38, ist was für einen theoretischen Dienst, hier müssen die FA "nur zuhören", deswegen ist die max. Teilnehmerzahl eher durch die Räumlichkeiten beschränkt - Beispiel Pflichtübung nach FwDV 7: da das etwas praktisches ist, braucht man ausreichende PAs, außerdem müssen die FA hintereinander die Übung absolvieren, je nachdem wie viele man davon an einem Tag schafft, muss man entsprechend viele Tage im Jahr für diese Übungen einplanen. Bis jetzt habe ich folgende Vorgaben zusammen, fällt euch noch etwas ein: - Unterweisung §§ 35/38 - Unterweisung UVV - Einsatzübung nach FwDV 7 - Atemschutzstrecke nach FwDV 7 - Einsatzübung nach FwDV 7/500 (falls man CSA-Träger hat) - Drehleiter ??? Klar kann man noch zusätzliche Sachen machen (machen wir auch) wie Fahrerausbildung, Maschinistenübungen usw, es interessieren mich an dieser Stelle erstmal die Sachen, die irgendwo vorgeschrieben sind. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | ||||
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