Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | rechtliche Verpflichtung bei Vorliegen einer Straftat? | 52 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 696788 |
Datum | 21.09.2011 18:52 MSG-Nr: [ 696788 ] | 7810 x gelesen |
Infos: | 20.09.11 Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht und Zeugnispflicht von Feuerwehrangehörigen
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Hallo @ all,
Stefan das geht jetzt nicht gegen Dich!
Geschrieben von Stefan BrüningJa. In der Tat. In der Praxis sollte das nicht-ärztliche Personal dann einen Arzt hinzu ziehen (keine Schweigepflicht ihm gegenüber) und dadruch die Verantwortung abgeben. Wenn dieser Arzt eine Notwendigkeit für den Transport sieht, kann er ja weiteres veranlassen. Sind wir soweit? Wir schauen weg, schieben die Verantwortung weiter nur um nicht selbst tätig werden zu müssen?
Es geht doch letztendlich, in dem Beispiel, um die Gesundheit eines Kindes! Kindesmisshandlung wird im Allgemeinen als eins der schändlichsten Verbrechen angesehen. Und dann hoffen wir, dass die anderen die Anzeichen für die Straftat sehen. Ich könnte es vor mir nicht verantworten, die Hinweise auf eine solche Straftat gesehen und nichts Unternommen zu haben. Etwas Zivilcourage sollten wir doch noch haben.
Gruß
Michael
Auch schlechter Ruf verpflichtet
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