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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | rechtliche Verpflichtung bei Vorliegen einer Straftat? | 52 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 L.8, Föhren / Rheinland-Pfalz | 696609 | ||
Datum | 20.09.2011 15:07 MSG-Nr: [ 696609 ] | 12106 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, ich hätte da eine kurze Frage hinsichtlich der Anzeige oder Nichtanzeige beim Verdacht von Straftaten. Kürzlich erst habe ich mit einem Bekannten gesprochen, welcher im Rettungsdienst fährt. Dieser hat mir dann erzählt, dass sie einen Einsatz "häusliche Gewalt" gefahren seien, bei welchem ein Kind(!) von seinem Vater übel zugerichtet worden sei, fast bis zur Bewusstlosigkeit geprügelt. Als ich dann fragte, ob die Polizei dagewesen sei, hat er mir geantwortet, dass es nicht Aufgabe des Rettungsdienstes sei, die Polizei in Kenntnis zu setzen, dies müssten wenn dann die Eltern tun. Das ganze kam mir allerdings sehr fremd vor, von daher meine Frage: Ist man als Angehöriger einer BOS (egal ob FW, RD usw.) tatsächlich nicht verpflichtet, bei konkreten Hinweisen auf Straftaten diese auch zu beanzeigen?? Bei Ärzten weiß ich, dass es nur eine "Kann" Vorschrift gibt Anzeige zu erstatten... Gerade im Interesse der Kinder ist mir eine solche Regelung nicht nachvollziehbar. Gruß Carsten | ||||
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