News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Mindestausbildung FF | 61 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 696076 | ||
Datum | 14.09.2011 13:15 MSG-Nr: [ 696076 ] | 12961 x gelesen | ||
Geschrieben von Marco Ihrlich Bitte, allein schon deshalb sollten wir an unstreitig definierten Mindestanforderungen festhalten!Zu diesen Definitionen zähle ich auch einfach mal unser LBKG, und siehe da: § 27 LBKG (1) Jede über 18 Jahre alte Person ist auf Anordnung des Einsatzleiters, in den Fällen des § 24 Abs. 4 des Bürgermeisters, im Rahmen ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten zur Hilfeleistung verpflichtet, um von dem einzelnen oder der Allgemeinheit unmittelbare Gefahren abzuwenden oder um erhebliche Schäden zu beseitigen. Die Hilfeleistung kann nur verweigern, wer durch sie eine erhebliche eigene Gefahr befürchten oder andere wichtige Pflichten verletzen müsste. Geschrieben von Marco Ihrlich Da sollte doch TM1 wirklich ganz unzweifelhaft Grundvoraussetzung für den Einsatzdienst sein!Fazit: Bei Zivilisten gibt mir unser Landesrecht o.g. Möglichkeiten an die Hand, aber sobald ich einen Feuerwehranwärter draus mache, ist sein Einsatz gar niemals nie und keinesfalls forumskonform gut? Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
7.131