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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Warten auf Straßenmeisterei - Kostenpflichtig? | 64 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 696047 | ||
Datum | 14.09.2011 10:27 MSG-Nr: [ 696047 ] | 12422 x gelesen | ||
Hallo, kann nur für Rheinland-Pfalz sprechen, da ich die Niedersächsische Rechtslage nicht kenne. Aber zumindest bei uns sind die Absperrmaßnahmen Aufgabe der Polizei. Wenn im vorliegenden Fall die Polizei aufgrund Personalmangel oder ähnlichem die Feuerwehr darum bittet, die Absicherung der Einsatzstelle bis zum Eintreffen der Staßenmeisterei oder des Abschleppdienstes aufrecht zu erhalten, so handelt es sich ab diesem Zeitpunkt um Amtshilfe für die Polizei, die dem Unfallverursacher nicht mehr in Rechnung gestellt werden kann (daher unbedingt den Zeitpunkt der Amtshilfeübernahme protokollieren). Dies jedoch hat wiederum keine Auswirkung auf evtl. Lohnersatzkosten für FW-Angehörige, die dabei der Arbeit fernbleiben. Auf deren Kosten bleibt dann eben die Gemeinde sitzen. Gruß, Michael | ||||
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