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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Mindestausbildung FF | 61 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 695877 | ||
Datum | 13.09.2011 08:40 MSG-Nr: [ 695877 ] | 19216 x gelesen | ||
Hallo zusammen, wisst Ihr was die Mindestausbildung ist, um an Feuerwehreinsätzen (in Bayern) teilzunehmen, wenn man volljährig ist? Laut der FwDV 2 wird der Truppmann Teil 1 als Grundausbildung bezeichnet. So wie ich das lese, ist der Geeignet um unter Anleitung zu Arbeiten: "Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung". Das würde ich somit als Voraussetzung sehen. Ist es auch möglich davor schon an Einsätzen teilzunehmen? (Absperrmaßnahmen, Sandsäcke schaufeln, etc.) Danke für Eure Hilfe. Beste Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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