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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Jugendliche unter 16 bei Einsätzen | 95 Beiträge | ||
Autor | Mill8ice8nt 8M., Kirchdorf / Bayern | 695488 | ||
Datum | 08.09.2011 09:41 MSG-Nr: [ 695488 ] | 28980 x gelesen | ||
Hallo, Ich weiß dass im Bayrischen Feuerwehrgesetz genau geregelt ist, das Jugendliche erst ab 16 Jahren bei einem Einsatz mitmachen dürfen und auch dann nur außerhalb des Gefahrenbereichs. Aber was ist wenn doch ein Jugendlicher mit 14 oder 15 Jahren an einem Einsatz teilnimmt. Wenn er zum Beispiel selber zum Einsatzort fährt, also nicht im Einatzfahrzeug. Kann das rechtliche Folgen haben für den Kommandanten, selbst wenn nichts passiert? Bzw. wenn dem Jugendlichen etwas passiert, wer wird dann zur Verantwortung gezogen bzw. wie ist der Jugendliche abgesichert? | ||||
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