Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Konturmakierung | 22 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 691678 |
Datum | 07.08.2011 22:13 MSG-Nr: [ 691678 ] | 14521 x gelesen |
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Henning KochIn Folge ist eine Heckmarkierung nach dieser Norm grundsätzlich erstmal unzulässig und bedarf einer Ausnahmegenehmigung!
Erstaunlich ist, dass der TÜV in NRW das wie n-fach geschrieben völlig anders zu sehen scheint, vgl. die Ratinger und unsere Erfahrungen....
Geschrieben von Henning KochVielleicht setzt sich ja mal der DFV dafür ein, dass man wenigstens die Anwendung dieser DIN rechtlich absichert...
Glaubst Du dran, dass
- er das macht?
- wenn er es machen würde, dass das einen interessiert?
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 05.08.2011 11:26 |
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Denn7ie 7K., Sudwalde |
| 05.08.2011 11:32 |
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., Püttlingen | |