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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verantwortlichkeit d. Führungskräfte bei Lagen ohne tatssächl. Einsatz | 5 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 690192 | ||
Datum | 27.07.2011 19:31 MSG-Nr: [ 690192 ] | 4789 x gelesen | ||
Hallo Leute, sorry für den holprigen Threadtitel aber mir ist nix besseres eingefallen. Um was gehts mir? Jeder kennt die Lagen ohne tatsächlichen Einsatz der Feuerwehr. BMA, Brand-/ Gasgeruch, komisches Flackern am Horizont, etc. Sowas kommt in Deutschland sicherlich 10.000fach vor. Die Frage ist nur, wie geht man als Führungskraft hierbei vor, um guten Gewissens die Einsatzstelle wieder zu verlassen wenn man nichts findet? Was ist wenn 3 Stunden nach der BMA die Lagerhalle doch in Flammen steht, woran wird die Führungskraft ggf. vor Gericht gemessen? Danke für Eure Antworten. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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