Geschrieben von Michael KohoutMal eine blöde Frage: Welchen Sinn hat es, den Kommandanten einer Wehr, der ja auch nicht zwangsläufig höher Qualifiziert ist wie ein Zugführer, bzw.auch Verbandsführer. Kraft Amtes zum Einsatzleiter zu machen?
Nun. Man geht eben davon aus, dass im Zweifel derjenige der das Amt bekleidet besondetrs qualifiziert sein muß, sonst hätte er es ja nicht. Dass die Realität eine andere ist steht auf einem anderen Blatt...
Ferner ist eben der Kommandant im "Dienstverhältnis" gegenüber der Gemeinde etwas besonderes. Er wird durch den Gemeinderat ernannt. Deshalb geht man ggf. davon aus, dass er weitreichendere Entscheidungen an einer Einsatzstelle die in den administrativen Bereich ausstrahlen besser beurteilen kann als der operativ-taktisch tätige ZFü.
Und ganz wichtig: Es war schon immer so ;-)
Nicht wenige Kommandanten würden vermutlich in eine Sinnkriese stürzen, wenn man diese Regelung abschaffen würde bzw. sie so abwandeln würde dass da eben kein Automatismus herrscht, sondern er eben das Recht hat die EL zu übernehmen, aber nicht die Pflicht bzw. sie automatisch hat. Das könnte man dann damit verbinden, dass man die sinnbefreite Helmkennzeichnung Kommandant = roter Ring abschafft und roter Ring = Verbandsführer setzt. Dann wäre alles am Helm eine Qualifikationskennzeichnung.
Geschrieben von Michael Kohout Wäre es nicht auch möglich/sinnvoll, die Einsatzleitung eben an Qulifikationen zu binden (z.B. 1. ZF an der Einsatzstelle) welche auch der Kommandant sein kann, aber eben nicht automatisch?
Kann man heute machen - so lange bis der Kommanant oder sein Stellv. aufschlagen. Dann sind die automatisch in der Bütt.
Geschrieben von Michael Kohout Übersehe ich hier einen Vorteil, ist das einfach so gewachsen, klar es steht im Gesetz, aber das steht da nicht ohne funktionellen/historischen Grund.
Der klare Vorteil ist für mich, dass es keine Parallelstruktur an der Einsatzstelle gibt. Frag mal die Kollegen in Teilen BAyerns wie toll es als Kommandant und Einsatzleiter ist, wenn an Deiner Einsatzstelle die ganzen KBM/I/R aufschlagen, nicht übernehmen aber trotzdem da sind und zwangsläufig irgend einen Einfluß ausüben.
Für mich gilt ganz einfach: Wenn ich als Kommandant oder in meinem Fall als Stv. der Meinung bin, dass mein ZFü der vor Ort ist die Lage schon in den Griff bekommt, dann rücke ich nicht aus.
Sollte er Bedarf an "Beistand" haben kann er nachfordern. Dann bin ich aber auch in der Pflicht.
Ich kann dann aber immer noch die EL so gestalten, dass mein bisheriger Einsatzleiter eine operativ-taktische Aufgabe behält (z.B. den wesentlichen Abschnitt weiter führt) und ich ihm den Rücken Freihalte (Verwaltung, Versorgungsunternehmen, Nachschub,...) und andere Abschnitte über einzusetzende Abschnittsleiter neben seinem Abschnitt führe. Denn bei der Orgastruktur der LFS endet der EInsatz bei Allerweltslagen auf Ebene Zug/ Erweiterter Zug. Das ist Pillepalle. Spannend wird es, wenn mal der 2. oder 3. Zug aufschlägt.
Dann ist mein ZFü mit der Führung seines Zuges ausgelastet und ich habe als ELtr dann eben noch die anderen Züge unter mir. Der ZFü kann dann gar kein Einsatzleiter mehr sein, da er niocht ZFü und ELtr gleichzeitig sein kann.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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