Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Feuerwehrschutzanzug =!= HuPF 1/4 | 118 Beiträge |
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 684141 |
Datum | 07.06.2011 10:58 MSG-Nr: [ 684141 ] | 81407 x gelesen |
Infos: | 08.06.11 Merkblatt der UK RLP zum Thema PSA
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gesunder Menschenverstand
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Gesetzliche Unfallversicherung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
gesunder Menschenverstand
Geschrieben von Ulrich Cimolino"Geschrieben von Bernhard Deimann: Wobei nicht wenige Feuerwehren wieder zur Erkenntnis kommen, bzw. der GMV obsiegt, dass nur noch die alleinige Beschaffung von Schutzkleidung z.B. nach HuPF 1 + 4 für das Alltagsgeschäft nicht gerade das Gelbe vom Ei ist und sich eine leichte Schutzkleidung zusätzlich beschaffen."
JEDER FA benötigt einen Feuerwehrschutzanzug.
HuPF 1 und 4 ist was anderes und dem NICHT gleich zu setzen.
Gibt es dafür eigentlich einen schriftlichen Beleg über die UVV Feuerwehr hinaus?
Die Verbandsgemeinde Lambrecht als Träger meiner Feuerwehreinheit hat jahrelang zwar HuPF 1 - Jacken ausgegeben aber diese mit HuPF 2 - Hosen kombiniert. Eine Entscheidung aus den 90iger Jahren des letzten Jahrhunderts, das berühmte "Wärmefenster" läßt wahrscheinlich grüßen. Inzwischen werden an die Atemschutzgeräteträger immerhin auch HuPF 4b - Hosen ausgegeben aber weiterhin für ALLE Feuerwehrleute die relativ gesehen teuren Überjacken beschafft, dafür gar keine leichten Jacken.
Wahrscheinlich könnte man mit dem gespartem Geld, wenn man nur die Atemschutzgeräteträger mit HuPF 1 - Jacken austattet alle Feuerwehrleute mit HuPF 3 - Jacken zusätzlich ausstatten. Allerdings gibt es auf oberster Führungsebene bzw. Verwaltungsebene dazu wohl keine Bestrebungen.
Wenn es dazu aber eine klare und quasi verbindliche Aussagen seitens GUV oder ähnlichem gibt, daß eine Ausgabe von HuPF 1 - Jacken an alle Einsatzkräfte nicht die Forderung nach "Feuerwehrschutzanzug" (§12 Abs. 1 "Persönliche Schutzausrüstung" aus GUV-V C 53) UND "Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen" (§12 Abs.2 "Spezielle persönliche Schutzausrüstung" aus GUV-V C53) gleichzeitig erfüllen kann, wäre das eine starke Argumentationshilfe um hier die Beschaffung zu verändern.
Die Argumentation über GMV ist müßig, man muß leider immer mit Vorschriften und ähnlichem argumentieren um sich durchzusetzen, gerade in Zeiten leerer Kassen. Wobei gerade das finanzielle Argument eigentlich ziehen müsste, vielleicht bei einer wohl irgendwann anstehenden Neubeschaffung der Jacken da diese ihre maximale Lebensdauer mit ~12+ Jahren (genau weiß ich es gerade nicht) doch erreicht haben. Bisher gab es da kein Umdenken, gerade vor ein paar Wochen wurde eine geringe Anzahl neuer Überjacken beschafft. Allerdings für aus der Jugendfeuerwehr neu hinzugekommene Einsatzkräfte die am Anfang ihrer Ausbildung stehen und teilweise noch minderjährig sind.
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| 05.06.2011 18:27 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf Grenzübergreifender Grossbrand im Amtsvenn in Gronau/Enschede |
| 07.06.2011 10:58 |
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Stef7fen7 W.7, Elmstein |
| 07.06.2011 11:02 |
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Stef7fen7 W.7, Elmstein |
| 07.06.2011 11:05 |
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., Frankfurt | |