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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Explosionsgeschützte Steckverbindung | 5 Beiträge | ||
Autor | Simo8n H8., Geilenkirchen / NRW | 684017 | ||
Datum | 06.06.2011 14:51 MSG-Nr: [ 684017 ] | 4662 x gelesen | ||
Hallo, ich habe eine Fragestellung zu explosionsgeschützten Steckverbindungen; hier folgende Problembeschreibung dazu: Bei uns in der Einheit existiert seit längerer Zeit eine ELRO-Gefahrgutpumpe mit zugehörigem 380 V - Leitungsroller (alles Ex-geschützt). Die Gefahrgutpumpe ist mit einem Ex-Stecker GHG 531 7506 V0000 ausgestattet. Der Leitungsroller hat den gleichen Ex-Stecker, sowie eine Ex-Kupplung GHG 531 3506 VO. Vor einigen Wochen erhielten wir nun einen neuen Ex-geschützten Lüfter (Tempest EEx 18-1,3). Dieser hat an der Anschlussleitung einen Ex-Stecker GHG 5117506R0001 verbaut, welcher jedoch NICHT in die entsprechende Kupplung der o. g. Kabeltrommel passt. Durch Internetrecherche habe ich erfahren, dass der "neue" Stecker (ATEX) des Lüfters nicht mehr in die "alte" Kupplung des Leitungsrollers passt. [Jedoch würde ein "alter" Stecker sowohl in eine "alte" Kupplung, als auch in eine "neue" Kupplung (ATEX) passen] 1. Frage: Ist diese Recherche wirklich richtig, oder "lügt" das Internet ? 2. Frage: Falls die Recherche wirklich wahrheitsgemäß ist - macht es mehr Sinn, einfach nur den Stecker des Lüfters zu tauschen (also einen "alten" Stecker installieren), oder die "alte" Kupplung am Leitungsroller gegen eine "neue" Kupplung (ATEX) zu tauschen. Beides müsste ja laut Recherche als Lösungsvorschlag gelten. Wobei sich dann wiederum die Frage ergibt, ob an einem Leitungsroller ein "alter" Stecker und eine "neue" Kupplung verbaut werden darf. Auf ernstgemeinte Antwort würde ich mich freuen (bitte keine Vermutungen), nette Grüße Simon | ||||
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