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RubrikAusbildung zurück
ThemaFortbildung Motorsägenbedienung4 Beiträge
AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern683870
Datum04.06.2011 17:11      MSG-Nr: [ 683870 ]3540 x gelesen

Hi zusammen,

mal eine Frage an die Holzmach-Begeisterten ;-)

M.W. gilt ein einmal gemachter MKS-Führerschein (Modul 1 und 2 bzw. Wald 1 plus evtl. Modul 5 für DLK) unbegrenzt und verfällt nicht, ist das korrekt?

Führt dennoch jemand eine geordnete Fortbildung für Motorsägenbediener durch? Wenn ja, würde mich der jährliche Stundenansatz und wenn möglich etwas Schriftliches dazu interessieren...


mkG
Adrian Ridder

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"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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 04.06.2011 17:11 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
 04.06.2011 19:30 Jan 7M., Saarbrücken
 04.06.2011 20:49 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
 07.06.2011 18:40 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal

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