Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Nächstes Feuerwehrführerscheinwunderland: RLP | 20 Beiträge |
Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 682360 |
Datum | 24.05.2011 15:34 MSG-Nr: [ 682360 ] | 4239 x gelesen |
Infos: | 11.01.12 RLP: Ministerrat beschließt Verbesserung für Ehrenamt
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Geschrieben von Andreas Trog Kann jetzt jemand, der Ausbilden darf auch die Prüfung abnehmen?
Ja, er darf nur mit der ausbildenden Person nicht identisch sein. Das heißt zwei Ausbilder können für den jeweils anderen die Prüfungen übernehmen. Damit will man wohl verhindern :-), dass jemand aus falsch verstandenem Mitgefühl einem ünfähigem Fahrschüler doch die Berechtigung zum führen des Feuerwehrfahrzeuges gibt.
Interessant ist auch die Anmerkung, das der Ausbilder, der wärend der Ausbildungs-oder Prüfungsfahrten der Fahrzeugführer ist, mit dem Fahrschüler erst dann den öffentlichen Verkehrsraum benutzen darf, wenn er sich überzeugt hat, das der Fahrschüler dazu befähigt ist. Wie er das macht, wenn gerade kein geeigneter Verkehrsübungsplatz in der Nähe ist bleibt allerdings verborgen.
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| 31.03.2010 18:14 |
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Jako7b T7., Bischheim Feuerwehrführerscheine, in der Praxis? | |