Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Kommandant ohne GF-Lehrgang? | 95 Beiträge |
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 682323 |
Datum | 24.05.2011 12:56 MSG-Nr: [ 682323 ] | 32839 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Institut der Feuerwehr - Name einiger Landesfeuerwehrschulen:
Institut der Feuerwehr NRW
Wolbecker Str. 237
D-48155 Münster
Fon +49 (0)251 - 3112 - 0
Fax +49 (0)251 - 3112 - 104
Web: www.idf.nrw.de
E-Mail: poststelle@idf.nrw.de
Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt (IdF Sachsen-Anhalt)
Biederitzer Straße 5
39175 Heyrothsberge
Telefon: +49 39292 61-01
Telefax: +49 39292 61-649
E-Mail: idf@uni-magdeburg.de
Internet: http://www.idf.sachsen-anhalt.de/
Oberbrandmeister /-in
Hauptbrandmeister /-in
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Oberbrandmeister /-in
Zugführer
Lars hat glaube ich ganz gut verstanden auf was ich hinaus will.
Und ich sehe, wenn Ihr das so umsetzen könnt kein Problem, warum auch, ich wohne in Hessen und hier kann jemand der Interesse bekundet den Lehrgang unabhängig vom Dienstgrad besuchen.
Es soll Leute geben, die ihren Feuerwehrdienst sehr gerne ausüben, aber für sich beschlossen haben, ihr Platz ist hinten in der Kabine, wo sie was arbeiten und sich schön einsauen können. Wenn jemand diese Einstellung hat und dort seine Arbeit sehr gut macht, finde ich kann und muss man diese Einstellung akzeotieren, wird einem auf Grund der Freiwilligkeit eh nix anderes übrig bleiben.
Dennoch kann es auch für so jemanden interessant sein sich zum GF oder gar ZF weiterzubilden, um z.B. gewisse Vorgänge, die beim Einsatz im Hintergrund ablaufen besser zu verstehen oder umzusetzen, oder einfach zu Wissen, auf was es den GF oder ZF bei Erkundungen und Rückmeldungen ankommt.
Wenn also dieserjemand gewillt ist sich aus o.a. genannten Gründen weiter zu bilden, spricht da meiner Meinung nach nix dagegen. Gehen wir aber einen Schritt weiter und sprechen vom ZF-Lehrgang, auch hier steht beim IdF als Voraussetzung die Beförderung zum OBM oder gar HBM an. Nur kann ich doch nicht jeden, der der seinen GF als reine Weiterbildungsmaßnahme besucht hat, aber diese Funktion nicht ausübt zum OBM befördern, meine ich. Und somit hätte ein solcher Kamerad keine Möglichkeit den ZF zu besuchen.
Aber wie schon geschrieben, solange wie es funktioniert sehe ich auch kein Problem. Irgendwer wird sich bei dieser Regelung schon etwas gedacht haben.
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