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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaErreichbarkeit im Urlaub bzw. Freizeitausgleich3 Beiträge
AutorKatr8in 8K., Bergisch Gladbach / Nordrhein-Westfalen681106
Datum16.05.2011 17:01      MSG-Nr: [ 681106 ]3072 x gelesen

Hallo allerseits!
Bei uns wird derzeit diskutiert, ob Feuerwehrbeamte während ihres Erholungsurlaubs und/ oder ihres Freizeitausgleichs jederzeit erreichbar und verfügbar sein müssen.
Wie wird das in anderen Städten gehandhabt? Gibt es eine Unterscheidung zwischen Urlaub und Freizeitausgleich?
Muss ein FW-Beamter jederzeit zurückkehren, wenn Bedarf besteht?
Schon mal vielen Dank!
KK



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 16.05.2011 17:01 Katr7in 7K., Bergisch Gladbach
 16.05.2011 17:16 ., München
 16.05.2011 17:27 ., München

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