Rubrik | Taktik |
zurück
|
Thema | Höherwertiges Recht, war: Zeichen zum Einweisen von Fahrzeugen | 28 Beiträge |
Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 680908 |
Datum | 14.05.2011 19:26 MSG-Nr: [ 680908 ] | 11429 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Feuerwehrdienstvorschrift
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehrdienstvorschrift
Moin,
in diesem Zusammenhang interessiert mich folgende Fragestellung: Was ist das hoherwertiges Recht - FwDV oder UVV?
Die Zeichen für "Halt" und "Halt-Gefahr"/"Nothalt" unterscheiden sich zwischen FwDV 1 (Seite 156/157 und Seite 166) und der GUV-V D 29 "UVV Fahrzeuge" (Seite 87) (sowie der DIN 33409, die identisch ist mit der GUV-V D 29).
Jetzt fährt ein Maschinist rückwärts, sieht das Einweisezeichen "Halt" nach FwDV 1, missversteht dies und fährt eine Delle ins LF. Der Maschinist sagt, dass das Einweisezeichen "Halt" nach UVV eben anders aussieht, als es der Einweiser gegeben hat. Der widerspricht und zeigt auf die FwDV, die Gültigkeit hat.
Wer übernimmt die Kosten für die LF-Reparatur, Maschinist oder Einweiser? Bzw. was ist das höherwerige Recht?
Rechtsgelehrte vor...
Viele Grüße
Jan Ole
DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
| antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 25.11.2008 17:23 |
|
Jan 7Ole7 U.7, Hamburg Zeichen zum Einweisen von Fahrzeugen |
| 14.05.2011 19:26 |
|
Jan 7Ole7 U.7, Hamburg |
| 14.05.2011 20:14 |
|
Olf 7R., Hilbersdorf | |