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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Probezeit | 30 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 679715 | ||
Datum | 03.05.2011 15:50 MSG-Nr: [ 679715 ] | 10635 x gelesen | ||
Für einen länderspezifischen Abgleich bräuchte ich mal eure Mithilfe! Welche Bundesländer verfügen in ihrem jeweiligen Feuerwehrgesetz über das Instrument der Probezeit? Z. B. wurde die Probezeit in BW mit der letzten Überarbeitung des FwG BW entsprechend in § 11 Abs. 2 FwG fixiert: "(2) Die Aufnahme in eine Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb der Probezeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem Grundausbildungslehrgang teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die Probezeit verlängert werden. Auf eine Probezeit kann verzichtet oder sie kann abgekürzt werden, wenn Angehörige einer Jugendfeuerwehr oder einer Musikabteilung in eine Einsatzabteilung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits einer anderen Gemeindefeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr angehört oder angehört hat". Ihr würdet mir sehr helfen, wenn ihr mir nur mitteilen könnt, ob in eurem Bundesland eine derartige Regelung ebenfalls vorhanden ist und wo diese genau fixiert ist. z. B. Bayern: Wir haben eine Probezeitregelung Quelle: § XXX Abs. XX Nr. X im Bayerischen.....Gesetz Wäre doch gelacht, wenn wir hier nicht ein bundesweites Ergebnis erzielen könnten. Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | ||||
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