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Polizei
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBewohner Zugang zur verrauchten Wohnung verwehren?24 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW678731
Datum24.04.2011 13:31      MSG-Nr: [ 678731 ]8029 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von Josef MäschleIch empfehle einen Blick in das Brandenburger Brandschutzgesetz und das Brandenburger Polizeigesetz...

(...)

§ 13
Hilfeleistungspflichten


(5) Personen, die an den Hilfsmaßnahmen oder Übungen nicht beteiligt sind, dürfen diese nicht behindern. Sie sind verpflichtet, die Anweisungen der Einsatzleitung, insbesondere Platzverweise und Sperrungen von Einsatzgebieten, unverzüglich zu befolgen.

(...)

Wenn dem Platzverweis nicht nachgekommen wird, dann lässt der El der Fw, der der nach §9 (1) die Gesamtleitung hat, die Pol das machen:

§ 50
Vollzugshilfe

Geschrieben von Ralf Hauptvogel
Eigentlich hat doch keiner eine Handhabe ihm den Zugang zur Wohnung zu verwehren.

Problem geklärt ;-) ?


Ich hatte den OP so verstanden, dass die Person auch nach dem Abrücken der Fw (eine gewisse Zeit lang) nicht wieder in ihre Wohnung soll. Damit laufen alle Befugnisse der Fw ins Leere: Wenn der Fw-Einsatz beendet ist, kann man auch keine Behinderung des Einsatzes mehr konstruieren und als Fw auch keine Platzverweise mehr aussprechen.

Da gibt es eigentlich noch zwei Möglichkeiten:

Entweder man akzeptiert, dass der Mensch durchaus auch das Recht hat, in freier Entscheidung dumme (und gefährliche) Dinge zu tun. Immerhin darf er auch Rauchen und Alkohol trinken, Motorrad fahren und noch andere Dinge tun, die ich um diese Uhrzeit nicht weiter vertiefen will ;-)

Oder es ist behördliches Eingreifen zum Schutz seiner Person vor sich selbst notwendig, dann ist aber erstmal die örtliche Ordnungsbehörde zuständig (jedenfalls in NRW, vermutlich aber auch in den anderen Bundesländern). Wenn die (wie so oft) nicht greifbar ist und auch die Gemeinde nicht die entsprechenden Aufgaben an bestimmte Führungskräfte der Feuerwehr übergeben hat, dann muss wohl die Polizei in Vertretung tätig werden. Da kommt dann das zum Tragen, was Jürgen R. geschrieben hat.

Gruß,
Henning



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 24.04.2011 00:49 Ralf7 H.7, Drebkau
 24.04.2011 01:14 Lüde7r P7., Kelkheim
 24.04.2011 02:08 Dirk7 J.7, EDM
 24.04.2011 13:35 Ralf7 H.7, Drebkau
 24.04.2011 07:56 Loth7ar 7R., Pliezhausen
 24.04.2011 19:36 Andy7 L.7, Großräschen
 24.04.2011 09:33 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 24.04.2011 13:31 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 24.04.2011 15:11 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 24.04.2011 21:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 24.04.2011 22:30 Ralf7 H.7, Drebkau
 24.04.2011 22:40 ., Dortmund
 24.04.2011 23:07 Loth7ar 7G., Edertal
 24.04.2011 23:21 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 24.04.2011 13:51 Ralf7 H.7, Drebkau
 24.04.2011 15:20 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 24.04.2011 09:42 Urs 7M., Blaustein
 24.04.2011 10:07 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 24.04.2011 11:21 ., Kirchheim unter Teck
 24.04.2011 15:09 ., Viskafors
 24.04.2011 17:19 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 25.04.2011 12:54 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 25.04.2011 07:34 Katj7a R7., Köln
 25.04.2011 15:18 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal

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