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Thema | 3 Feuerwehrverbände in einem Kreis | 24 Beiträge | ||
Autor | Fran8k S8., Nossen / Sachsen | 674947 | ||
Datum | 29.03.2011 22:57 MSG-Nr: [ 674947 ] | 6456 x gelesen | ||
Wenn ich mir die Satzung des KFV Burgenlandkreis so anschaue und dort speziell §6, dann frage ich mich, wie eine "Feuerwehr" (mit in SAH leider undefinierter Rechtspersönlichkeit) überhaupt Mitglied eines Verein sein kann. Gleiches gilt für die dort genannten Werkfeuerwehren. In Sachsen ist das (eigentlich) noch klarer, da wird im Brandschutzgesetz klar definiert, daß öffentliche Feuerwehren keine Rechtspersönlichkeit haben, trotzdem sind sie regelmäßig Mitglieder der KFVe. Hier mal ein wahllos herausgegriffenes Beispiel: Mitgliedschaft Paßt das alles nicht zusammen, oder begehe ich da einen Denkfehler? Eine vor Jahren an einen KFV-Vorsitzenden gestellte derartige Frage brachte nur inhaltsloses Geeiere. MfG Frank | ||||
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