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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Wer besitzt einen GW-( L ) mit Gruppenkabine | 106 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8P., Bonn / NRW | 672004 | ||
Datum | 13.03.2011 23:00 MSG-Nr: [ 672004 ] | 75550 x gelesen | ||
Der "Möbelwagen mit Blaulicht" hätte niemals den Weg in die Norm schaffen dürfen. Er war immer ein Hilfsauto, und wird es immer bleiben. Ein LF ist ein LF ist ein LF. Ein RW ist ein RW ist ein RW. Wo solche Fahrzeuge zur Abdeckung des Grundschutzes gebraucht werden, sind sie zu beschaffen. Punkt. Ich muss dem Kämmerer das Leben nicht leichter machen; es gibt genügend andere Punkte, wo Steuergelder wirklich sinnbefreit verpulvert werden. Gleichwohl wäre eine Überlegung wert, ob nun wirklich JEDE Gemeinde JEDES Fahrzeug jeweils einmal haben muss, oder ob sich benachbarte Kommunen nicht koordinieren können: "Du kaufst den RW, ich den GW-G, und wir hecken eine AAO aus, über die wir uns beide ergänzen." Oder: Wenn es schon mal die Wehrleiter eines LK hinbekämen, zu erkennen, dass im Jahr X kreisweit die Beschaffung von mehreren LF ansteht, und dann vielleicht noch, dass man die gemeinsam ausschreiben könnte... "Nein, ich will Ziegler !" "Nein, ich brauche DZA!" "Nein, ich will aber gelbe Streifen!" Solang der eigene Kirchturm den Standpunkt bestimmt, wird das nie was. Da sind wir doch lieber anders bescheiden, und kaufen das Rollcontainer-Bastelmobil. Ach ja, dem Herbert von nebenan können wir ja damit beim Umzug helfen... Oder den Schützen die Bierzeltgarnituren vorbeibringen... Jeck, loss Jeck elans... | ||||
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