Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ausschreibungsrecht, Servicewerkstatt in max. 50 km Entfernung? | 47 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 670632 |
Datum | 07.03.2011 13:01 MSG-Nr: [ 670632 ] | 10660 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Geschrieben von Olf Richter24h Service, auch am Wochenende
eventueller vor Ort Service bei bestimmten Problemen
vorranige Bedienung, damit gewährleisten kurzer Standzeiten
Vorhaltung gewisser Verschleißteile ( ich kann mich erinnern, dass wir bei einem LF 16/12 Mercedes 12/24
einen def. Turboladerschlauch zu beklagen hatten, natürlich Sonnabend Mittag, Aussage von Mercedes, ja das ist bekannt und bei der Baureihe ein häufiger Defekt, aber das Teil müssen wir bestellen...)
Jeder Hersteller/Aufbauer wird Dir das mehr oder weniger zusichern, nochmal: Wie wertest Du die Unterschiede?
Nach Größe der Werkstatt?
Verfügbarkeit von Mitarbeiter 24/7/365 - und deren Verteilung bzw. Qualifikation usw.?
Wie sieht die Punktvergabe aus - und wie prüfst Du das?
Was erwiderst Du ggf. auf eine Rüge, wenn das einer hinterfragt?
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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