1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Es gab im LBGK RLP, ich glaube im Jahr 2004 eine Änderung, dass die Führung (Wehrführer und Stellv.) nur noch auf eine bestimmte Zeit gewählt ernannt werden. Ich glaube das waren 10 Jahre. Gab es hier auch eine rückwirkende Regelung?
Heißt also müsste ein WF oder Stv., der vor dieser Änderung in Amt und Würden war auch dann (10 Jahre nach der Novellierung) erneut ernannt werden oder wäre in dem Fall noch die Amtszeit bis auf Abberufung oder sonstigem Ausscheiden gegeben?
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