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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Keine Abstützung mit Hubrettungsfahrzeugen auf Gehwegen! | 138 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen | 669360 | ||
Datum | 27.02.2011 11:01 MSG-Nr: [ 669360 ] | 118161 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino stellt sich die Frage, wer überhaupt Hubrettungsfahrzeuge auf solchen aufstellt...? 1. Es handelt sich um die Lehrmeinung der Berliner Feuerwehr, da habe ich das auch her. 2. Wir stellen bei jeder Feuerwehr die obligatorische Frage: Stellen Gehwege ein Problem für die Abstützungen dar? Die Antwort bei über 160 Seminaren ist: nein 3. Unsere praktischen Erfahrungen und die der 160 Feuerwehren geben uns Recht. Du hast ja eventuell die Möglichkeit folgendes auzuprobieren: Abstützung auf Auffahrbohlen auf befestigten Gehweg abstützen. Drei Personen in den Korb und Leitersatz über eine Stütze gedreht (ungünstigster Fall). Ich halte jede Wette, dass es gerade durch den Einsatz von Auffahrbohlen keine Probleme gibt. Die Lastzunahme im Korb ist nicht schlagartig, sondern erfolgt durch das Ausfahren des Leitersatzes langsam, es sei denn Jemand springt in den Korb, was es zu verhindern gilt. Durch die Abstützungen kann es zweifelsohne zu einer Verdichtung des Untergrundes kommen, dieses geschieht aber auch schon beim Abstützvorgang-Stichwort: Druckumbau. Geschrieben von Ulrich Cimolino Kennen alle "Eure" Spielregeln? Wir weisen bei unseren Seminaren immer sehr deutlich auf diese Spielregeln hin. Dann probieren wir dieses auch immer auf den unterschiedlichsten Gehwegen mit den Feuerwehren aus. Ergebnis: -Keine Probleme -Untergrund sogar noch geschützt! Hast Du es tatsächlich mal ausprobiert? Geschrieben von Ulrich Cimolino Schäden von Bau-LKW (beim Befahren) oder (abgestützten!) Kranen auf Gehwegen kannst Du problemlos googeln, dito die Heulerei wenns um die Schadensbeseitigung geht. Der Vergleich hinkt, die Belastung durch das Befahren und das Abstützen mit Auffahrbohlen ist nicht vergleichbar. Warum macht ein rollender LKW-Reifen Schaden? Weil die Lastübertragung auf eine wesentlich kleinere Fläche erfolgt. Bei den Kranunfällen sind die "Spielregeln" nicht eingehalten worden. Somit ist der Vergleich auch nicht redlich. Geschrieben von Ulrich Cimolino Wo spielt der Gehweg für das Platzieren einer DLK an einer notwendigen "Rettungsstelle" eine Rolle - und warum tut er das da überhaupt? Nichts Neues aber zur Erklärung: Nur ein anleiterbares Fenster pro Nutzungseinheit ist erforderlich - Person zeigt sich aber an einem anderen Fenster der Nutzungseiheit -Ich kann retten, da ich ein Stück näher dran bin. Der Einsatz der Krankentragenlagerung erfordert ein Benutzungsfeld mit einer möglichen Belastung von mindestens 180 kg. Komme ich dort im Benutzungsfeld mit einer möglichen Belastung von nur noch 90 kg dort oben an, weil ich zwingend auf der Fahrbahn mit meinen Stützen geblieben bin, ist der Einsatz der KTL nicht mehr möglich. Ich stütze auf Gehweg ab (Auffahrbohlen, nicht hohl legen) und bin mehr als ein Meter näher dran (1 m kann schon der Unterschied zwischen 2-Mann und 1-Mann Benutzungsfeld sein) -Ich kann somit retten. Noch ein Beispiel: Ein Schornstein muss erreicht werden, hat der VB eine Erreichbarkeit gefordert? Geschrieben von Ulrich Cimolino Für alle anderen Maßnahmen: Warum sollte man das Risiko eingehen? Wenn alle Spielregeln eingehalten werden, entsteht erst gar kein Risiko. Wer nicht bereit ist Spielregel einzuhalten, wird auch immer in ganz anders gearteten Bereichen Probleme bekommen. Jörg Kurtz " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!" Karl Valentin | ||||
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