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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | AED / PAD unterschied? Nutzung nur mit Lehrgang? | 87 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 667872 | ||
Datum | 18.02.2011 17:22 MSG-Nr: [ 667872 ] | 31649 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Knut Kobbe Eine "grammatische Aussage kann ich zwar nicht erkennen, ich denke aber ein Jurist sollte des Deutschen mächtig sein?! Nochmal: Geschrieben von MPBetreibV §1 (2) (2) Diese Verordnung gilt nicht für Medizinprodukte, die weder gewerblichen noch wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereich keine Arbeitnehmer beschäftigt sind. Das heißt: Diese Verordnung gilt für Medizinprodukte, die gewerblichen und wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereich Arbeitnehmer beschäftigt sind. Was nicht, was es da für Mißverständnisse geben kann. Geschrieben von Knut Kobbe Zitieren ist nur bei der Nutzung der gleichen Wortwahl notwendig, inhaltliche Ergebnisse können unter Nennung der Quelle wiedergegeben werden. Dieses ist geschehen: Du hast in deinem Ursprungsbeitrag eben nicht auf die Quelle verwiesen. Gruß Sebastian | ||||
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