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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kostenträger bei (berechtigter) Wohnungsöffnung durch Nachbarn | 13 Beiträge | ||
Autor | Simo8n S8., Sievershausen/Lehrte / Niedersachsen | 667401 | ||
Datum | 16.02.2011 04:38 MSG-Nr: [ 667401 ] | 4886 x gelesen | ||
Es ist anzunhemen, das das Rechtsgut körperliche Unversehrtheit bedroht ist, wonach dann meines Erachtens nach, der oben genannte Paragraph in Kraft tritt. Abschließend ist dann zwar nicht geklärt, wer denn nun dafür aufkommt, geklärt ist nun aber, wonach es der Ersthelfer nicht sein sollte. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein private Äußerung und haben nichts mit der Meinung meiner Fw zu tun. | ||||
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