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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKostenträger bei (berechtigter) Wohnungsöffnung durch Nachbarn13 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8S., Haar / Bayern667390
Datum15.02.2011 23:51      MSG-Nr: [ 667390 ]9040 x gelesen

Liebe Feuerwehr-Juristen,

man hat sich heute Abend mit folgender Frage (Tatsachenbericht) an mich gewandt:

Situation:

Eine alleinlebende Rentnerin erlitt einen Sturz im Bad und konnte sich alleine nicht mehr helfen, sie machte sich durch laute Schläge mit dem WC-Deckel bemerkbar. Ein aufmerksamer Nachbar hörte dies und veranlasste unverzüglich den Notruf, schritt bei genauerer Betrachtung der Wohnungstüre (mit einzelnen Gläsern versehen) jedoch vorab selbst zur Tat und öffnete die Türe durch Einschlagen einer Scheibe gewaltsam, um der Dame vorab zu Hilfe zu eilen (mit Erfolg, da die alarmierten Kräfte selbstverständlich erst ca. 5 Minuten nach der Alarmierung und somit dem gewaltsamen Öffnen der Türe anwesend waren...und die weitere Erstversorgung übernahmen)

Nun wurde mir die Frage gestellt, wer für die Kosten der Scheibe aufkommt, folgende Antworten standen im Raum:

a) Nach meinem GMV die Geschädigte (weil = primär gerettete Person) selbst

b) der Nachbar (hoffentlich nicht, da ich persönlich mir solche Nachbarn wünsche)

c) die Hausratversicherung (da jedoch Vorsatz anderer vorliegt, wohl nicht)

d) die Haftpflichtversicherung des Täters (=Retters, vermutlich auch nicht, da Vorsatz vorliegt)


Wie oben beschrieben, tendiere ich stark zu a), konnte dies jedoch ad hoc nur "aus dem Bauch raus" begründen. Da mir dies nicht genug ist, hoffe ich auf eindeutige Antworten Eurerseits!

Vielen Dank und beste Grüße,

BS


"Dunkel die andere Seite ist, seehr dunkel"......"Yoda! Halt den Mund und iss dieses verdammte Toastbrot!"

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 15.02.2011 23:51 Seba7sti7an 7S., Haar
 15.02.2011 23:56 ., Dortmund
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