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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaAb wann zum B3 (BmdF)6 Beiträge
AutorAndr8eas8 K.8, Wermelskirchen / NRW666293
Datum09.02.2011 19:49      MSG-Nr: [ 666293 ]6475 x gelesen

Hallo zusammen,

da sich in der letzen Zeit die Gesetze etwas geändert haben, hier insbesondere das Beamtenstatusgesetz, wäre ich euch dankbar wenn ihr mir sagen könnt ab wann man zum B3 Auswahlverfahren in NRW zugelassen werden kann.

Bis vor einiger Zeit, hieß es immer "3 Jahre nach Wegfall z.A"

Nun gibt es ja kein" z.A" mehr und es wird von Berufserfahrung gesprochen....

1.Sind nun weiterhin 3 Jahre "Dienstzeit" Vorausssetzung oder kann die Dienststelle die Berufserfahrung nach eigenem Ermessen festsetzen?
2. Wird die Zeit, die ich an der RettAss Schule verbracht habe, auch als solche angerechnet?
Theoretisch erlange ich ja keine Berufserfahrung wenn ich im Unterrichtsraum sitze...
3. kann die Zeit angerechnet werden, die ich vor der Ernennung ins Beamtenverhältnis bei der Flughafen Feuerwehr verbracht habe ?

Das sollte an Fragen reichen :-)


MfG

sonne1000



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 09.02.2011 19:49 ., Wermelskirchen
 09.02.2011 19:57 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
 09.02.2011 20:02 ., Berlin
 09.02.2011 20:02 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
 09.02.2011 20:04 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 09.02.2011 20:06 ., München

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