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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Fehlzeiten B 1 in NRW | 3 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 663895 | ||
Datum | 24.01.2011 09:11 MSG-Nr: [ 663895 ] | 3283 x gelesen | ||
Hallo zusammen, ich habe mir die VAPmD-Feu mehrfach durchgelesen, kann aber nichts über Fehlzeiten finden. Wer kann mir weiterhelfen? Wo finde ich etwas über die maximalen Fehlzeiten während der Grundausbildung? Wie habt ihr das geregelt? Wie lange darf jemand krank (arbeitsunfähig) sein um weiter an der Ausbildung teilzunehmen? Oder anders gefragt. Ab welcher Fehlzeit wird der Teilnehmer von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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