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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ärger in der FW Albstadt | 27 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 661762 | ||
Datum | 09.01.2011 14:43 MSG-Nr: [ 661762 ] | 8842 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ralf Röhling .. grundsätzlich, wenn ich der Ansicht bin das etwas nicht rechtens ist, das ich oder die Allgemeinheit davon negativ betroffen sind, und ich das polizeilich überprüfen lassen möchte, dann sollte ich Beweise für meine Vermutungen beibringen können aus denen hervor geht wer verantwortlich ist. Daraus ergibt sich dann das ich nicht pauschal gegen "die Feuerwehr" Anzeige erstatten werde, sondern gegen die Personen X,Y, denen ich im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Feuerwehr (oder einer anderen Organisation) beträchtliches Fehlverhalten vorwerfe. Es obliegt dann der Polizei/Staatsanwaltschaft aufgrund der von mir vorgebrachten Beweise diese Anzeige im erstatteten Umfang zu verwerfen/bearbeiten/auszuweiten. richtig - gegen die Feuerwehr kann man keine Strafanzeige erstattet. Das geht nur z.B. bei den Funktionsträger der Feuerwehr. Also vom Bürgermeister "abwärts". MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | ||||
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