Rubrik | Berufsfeuerwehr |
zurück
|
Thema | Berufsfeuerwehr und sichtbare Tätowierungen | 29 Beiträge |
Autor | Yann8ik 8P., Klb / Saarland | 660743 |
Datum | 02.01.2011 20:17 MSG-Nr: [ 660743 ] | 20340 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Hey Leute,
ich bin ausgebildeter RA und habe vor mich demnächst bei mehreren Bf's zu bewerben.
Jedoch habe ich auf dem rechten Unterarm chin.Zeichen tätowiert, hatte damit im Rettungsdienst keine Probleme.Jedoch weis ich nicht wie das bei der Berufsfeuerwehr aussieht,da man ja Beamter wird.
Sind sie sichtbar grundsätzlich verboten oder regelt das jede Bf anders?
Vielen Dank im Vorraus
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
| antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 02.01.2011 20:17 |
|
Yann7ik 7P., Klb | |