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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Elektronische Führerscheinkontrolle | 29 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 657869 | ||
Datum | 12.12.2010 10:11 MSG-Nr: [ 657869 ] | 12104 x gelesen | ||
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Wie würdest du es denn nennen, wenn der Fahrzeughalter bzw. der entsprechend verantwortliche "Beauftragte" sich - trotz entsprechender gesetzlicher Forderungen - regelmäßig nicht von der Eignung des Fahrzeugführers überzeugen? Obwohl die Verantwortlichen wissen, das die kontrollieren müssen, haben sie es nicht getan, sprich, sie haben eine mögliche Schädigung billigend in Kauf genommen. Damit sind wir durchaus bereits im Bereich des Vorsatzes (dolus eventualis)! Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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