| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Ausstattung Haspeln (war:Neue Normentwürfe zu Löschgruppenfahrzeugen) | 41 Beiträge |
| Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 656833 |
| Datum | 03.12.2010 21:31 MSG-Nr: [ 656833 ] | 18422 x gelesen |
Fahrbare Einpersonen-Schlauchhaspel
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Fahrbare Einpersonen-Schlauchhaspel
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Hallo,
bevor man auf "Sabotage" oder sonstige Diktate schließt... (wird bei Wikil... eh nicht lange unbesehen bleiben):
Geschrieben von Florian Heidenreich
für mich ist die 250kg Sache schon wieder eine x-beliebige nicht nachvollziehbare Grenze.
Die 250kg als max. Aufprotzgewicht entstammen der DIN14826-2 für "Einpersonen-Haspel(n)" von 1999! (da war man noch in der Hoffnung die 2. Typenreduzierung könnte etwas Erfolg haben... ;-))
Und man will nun in der neuen Norm tatsächlich nur noch eine Haspel zulassen. Gründe dafür gibt es auch!
EPH Schlauch:
Haspel: 55 kg (leer)
Standrohr: 8,8 kg
Schlüssel B: 2,2 kg
Schlüssel C: 6 kg
5 B Schlauch: 65,5 kg
-------------------------
= 137,5 kg
Nach DIN darf die leere Haspel 75kg wiegen und muß 8 x B20K aufnehmen können. Über die Schlauchqualität (Metergewicht) wird nichts gesagt.
Das zeigt deutlich, dass die 250 kg für eine Haspel allein viel zu hoch gegriffen ist
"Viel" ist (mal so nachgerechnet) relativ - oder?
So wäre es möglich zwei brauchbare Haspeln am (H)LF mitzuführen.
Mit dem Probelm der Zugänglichkeit der Pumpe. Denn die EPH darf 1m breit sein, das Fahrzeug aber max. 2,5m.
Schwenkhaspeln sind aus Sicht der UVV aber unverantwortlich.
Also neue Pumpenbedienstände kreieren...
mkg hwk
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| | 03.12.2010 13:06 |
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Lars7 J.7, Krefeld Neue Normentwürfe zu Löschgruppenfahrzeugen | |