Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | Jugendarbeitsschutzgesetz und Berufsfeuerwehrtag->Nachteinsätze | 17 Beiträge |
Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 656319 |
Datum | 30.11.2010 17:52 MSG-Nr: [ 656319 ] | 9847 x gelesen |
Hallo,
wir wollen einen Berufsfeuerwehrtag durchführen.
Ich habe mich natürlich schon im Internet schlau gemacht, allerdings finde ich nirgendwo
Hinweise darauf, wie und ob die eventuellen Nachteinsätze dem Jugendarbeitsschutzgesetz in Einklang gebracht werden oder wurden.
Bei Jugendlichen von 16-18, die in anderen Bundesländern wohl mit zu Einsätzen fahren dürfen, gilt es ja logischerweise. Dort sind eigentlich auch die Zeiten beschränkt.
Wie ist es nun bei den Berufsfeuerwehrtagen, also speziell den Nachteinsätzen.
Es ist klar, dass wir nicht Nachts um 4 einen "Großbrand" simulieren wollen;)
Aber prinzipiell ist es ja auch Arbeit, die nachts stattfindet.
Wer kann mir also helfen, wie wurde das Problem bei euch gelöst.(gerne auch PN)
Eine Einverständniserklärung der Eltern wird ja wohl nicht reichen oder?
Mfg
MfG
(Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)
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| 30.11.2010 17:52 |
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Stef7an 7R., Garnsdorf | |