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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzkosten und Einsatzkräfte9 Beiträge
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern655917
Datum27.11.2010 20:32      MSG-Nr: [ 655917 ]3375 x gelesen
Infos:
  • 27.11.10 HVG: "Schiffseignerin haftet für Kosten eines Feuerwehreinsatze"

  • Geschrieben von Sascha Horand
    Dieser Urteil verwundert mich sehr. Das würde ja heisen dass ich zu jedem THL Einsatz wo in der Nähe ein Fluss läuft. Mit allem anrücken darf was die Wehr hergibt. Noch dazu voll abgerechnert werden darf. Grund: Es könnte ja sein dass ein Gefahrstoff ins Wasser gelangen könnte.
    Nein, heißt es eben nicht. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an... und auf die (individuelle) Bewertung des jeweiligen Richters. Daher: immer nach der umfassenden Erkundung abwägen, welche Maßnahmen man ergreift, welche Kräfte man tatsächlich benötigt, und ggf. die verantwortlichen (Fach-)Behörden (Landratsamt - Untere Wasserbehörde; Wasserwirtschaftsamt) mit einschalten. Dann ist man deutlich mehr auf der sicheren Seite.

    Geschrieben von Sascha Horand
    Finde das nicht gerechtfertigt
    Ich schon!

    Gruß
    Markus



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     27.11.2010 19:11 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     27.11.2010 20:07 ., Kirchheim unter Teck
     27.11.2010 20:27 Sasc7ha 7H., LK Augsburg
     27.11.2010 20:32 Mark7us 7R., Höhenrain
     27.11.2010 20:37 Sasc7ha 7H., LK Augsburg
     27.11.2010 20:48 Mark7us 7R., Höhenrain
     28.11.2010 12:14 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     28.11.2010 18:13 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     27.11.2010 20:58 Chri7sti7an 7M., Maintal

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