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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzkosten und Einsatzkräfte | 9 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 655917 | ||
Datum | 27.11.2010 20:32 MSG-Nr: [ 655917 ] | 3375 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sascha Horand Dieser Urteil verwundert mich sehr. Das würde ja heisen dass ich zu jedem THL Einsatz wo in der Nähe ein Fluss läuft. Mit allem anrücken darf was die Wehr hergibt. Noch dazu voll abgerechnert werden darf. Grund: Es könnte ja sein dass ein Gefahrstoff ins Wasser gelangen könnte. Nein, heißt es eben nicht. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an... und auf die (individuelle) Bewertung des jeweiligen Richters. Daher: immer nach der umfassenden Erkundung abwägen, welche Maßnahmen man ergreift, welche Kräfte man tatsächlich benötigt, und ggf. die verantwortlichen (Fach-)Behörden (Landratsamt - Untere Wasserbehörde; Wasserwirtschaftsamt) mit einschalten. Dann ist man deutlich mehr auf der sicheren Seite. Geschrieben von Sascha Horand Finde das nicht gerechtfertigt Ich schon! Gruß Markus | ||||
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