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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzkosten und Einsatzkräfte | 9 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8H., LK Augsburg / Bayern | 655916 | ||
Datum | 27.11.2010 20:27 MSG-Nr: [ 655916 ] | 3614 x gelesen | ||
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Dieser Urteil verwundert mich sehr. Das würde ja heisen dass ich zu jedem THL Einsatz wo in der Nähe ein Fluss läuft. Mit allem anrücken darf was die Wehr hergibt. Noch dazu voll abgerechnert werden darf. Grund: Es könnte ja sein dass ein Gefahrstoff ins Wasser gelangen könnte. Finde das nicht gerechtfertigt. Hast du Minimax zuhaus bricht bei dir kein Feuer aus... ... doch Minimax ist ein großer Mist, wenn du nicht zuhause bist. | ||||
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